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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15   

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https://dejure.org/2016,6184
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15 (https://dejure.org/2016,6184)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15 (https://dejure.org/2016,6184)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2016 - L 19 AS 1356/15 (https://dejure.org/2016,6184)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines somalischen Staatsangehörigen auf SGB-II-Leistungen bei vorliegender Aufenthaltsgenehmigung nach dem AsylVfG und zuerkanntem Abschiebungsverbot nach Somalia; Berufung des Leistungsträgers gegen die Verurteilung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines somalischen Staatsangehörigen auf SGB-II -Leistungen bei vorliegender Aufenthaltsgenehmigung nach dem AsylVfG und zuerkanntem Abschiebungsverbot nach Somalia; Berufung des Leistungsträgers gegen die Verurteilung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des ...

  • rechtsportal.de

    Antrag eines somalischen Staatsangehörigen auf SGB-II -Leistungen bei vorliegender Aufenthaltsgenehmigung nach dem AsylVfG und zuerkanntem Abschiebungsverbot nach Somalia

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Leistungsberechtigung eines somalischen Staatsangehörigen nach AsylblG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Leistungsberechtigung eines somalischen Staatsangehörigen nach AsylblG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15
    Soweit das Sozialgericht auf die Entscheidung des LSG NRW vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - Bezug genommen habe, sei diese Entscheidung vom Bundessozialgericht am 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R - aufgehoben worden.

    Die Leistungsträger von existenzsichernden Leistungen sind zur Überprüfung und ggf. Nichtbeachtung dieser aufenthaltsrechtlichen Statusentscheidungen nicht befugt (BSG, Urteile vom 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R, juris Rn. 13, 14 und vom 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R -, juris Rn 11).

    Diese Vorschrift entspricht inhaltlich Art. 28 der Richtlinie 2004/83/EG, die wegen ihres fehlendem "self-excuting-Charakters" kein unmittelbar geltendes Recht begründet hatte, sondern der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R, juris Rn 16f).

    Die Vorschrift legt keine konkrete Ausgestaltung von Leistungen der Sozialhilfe fest, die allein aus dem Richtlinientext heraus klar erkennbar, insbesondere hinsichtlich der Leistungshöhe bezifferbar wäre (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R, juris Rn 17f).

    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II ist auch nicht richtlinienkonform einschränkend auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R, juris Rn. 20).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15
    Er nahm Bezug auf die Entscheidung des LSG NRW vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - wonach sich ein unmittelbarer Leistungsanspruch aus der Qualifikationsrichtlinie ergebe.

    Dies habe das LSG NRW in seinem Urteil vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - entschieden.

    Soweit das Sozialgericht auf die Entscheidung des LSG NRW vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - Bezug genommen habe, sei diese Entscheidung vom Bundessozialgericht am 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R - aufgehoben worden.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15
    In Ausführung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - erhielt der Kläger am 20.08.2012 zudem eine Nachzahlung von 225, 68 Euro für die Monate Juli und August 2012.

    Des weiteren hat die Beigeladene dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BVerfGE 132, 134) zur Höhe der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG a.F. Rechnung getragen und dem Kläger weitere (höhere) Leistungen für den streitbefangen Zeitraum gewährt.

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15
    Die Leistungsträger von existenzsichernden Leistungen sind zur Überprüfung und ggf. Nichtbeachtung dieser aufenthaltsrechtlichen Statusentscheidungen nicht befugt (BSG, Urteile vom 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R, juris Rn. 13, 14 und vom 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R -, juris Rn 11).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II bestehen nicht (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, zuletzt Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 41 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15
    Die Ausschlussgründe für den subsidiären Schutzstatus nach Art. 17 der Qualifikationsrichtlinie hatte der Gesetzgeber dagegen als Versagungsgründe für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG geregelt, über die die Ausländerbehörde - unter Beteiligung des Bundesamts - zu entscheiden hatte (BVerwG, Urteil vom 24.08.2008 - 10 C 43/07 -, BVerwGE 131, 198).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15
    Damit folgte aus der Gewährung des Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 AufenthG a.F. allein kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwG, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 16/14, NVwZ-RR 2015, 634).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 1 AufenthG (i.d.F. ab dem 26.11.2011, Gesetz vom 22.11.2011, BGBl 1, 2258 - a.F.), wonach einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden kann, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.12.2015 - 1 C 31/14) auch in Fällen eingreift, in denen das mit dem Asylantrag eingeleitete Verfahren zu einem (bestandskräftigen) Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5, 7 AufenthG a.F. geführt hat, es im Übrigen aber fortgeführt wird.
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